Mögliche Anerkennung privater Vereine als Träger der praktischen Pflegeausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit insbesondere privater Vereine ein – nach der von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in Nummer 29a des Änderungsantrags zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geforderten weiteren Ergänzung des § 2 des DRK-Gesetzes vom 5. Dezember 2008 (vgl. Ausschussdrucksache 19(14)70.1 – neu) –, ebenfalls als Träger der praktischen Pflegeausbildung anerkannt zu werden, und welche relevanten Kriterien sieht die Bundesregierung ausschließlich durch das Deutsche Rote Kreuz e. V., nicht aber durch andere Vereine erfüllt, die bisher als Ausbildungsträger engagiert waren?