Mögliche Änderungen bei den rechtlichen Vorgaben für KfW-Corona-Hilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung Änderungen bei den rechtlichen Vorgaben für KfW-Corona-Hilfen, so dass der Status der Gemeinnützigkeit bei der Beantragung der Hilfen beispielsweise durch Inklusionsfirmen kein Hindernis ist (falls nein, bitte begründen), und aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die bis einschließlich der vergangenen Woche vertretene Rechtsauffassung (vgl. Fragen und Antworten zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz [SodEG] auf den Internetseiten des BMAS, Versionen vor und nach dem 9. April 2020) zur Anspruchsberechtigung von gemeinnützigen Unternehmen zurückgezogen?