Mögliche Änderung des Tabaksteuergesetzes in der 20. Wahlperiode zur Sicherung des Steueraufkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung in dieser (20.) Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine allgemeine Anpassung des Tabaksteuergesetzes, aber insbesondere auch eine Reduzierung des Steuertarifs für Substitute für Tabakwaren (Liquids für E‑Zigaretten), um dem zunehmenden unversteuerten Verkauf der Liquids auf dem Schwarzmarkt zu begegnen und so das Steueraufkommen zu sichern, oder hält die Bundesregierung an dem Treppenmodell, das eine jährliche Erhöhung des Steuertarifs für alle Tabakprodukte und Substitute bis 2026 vorsieht, fest?