Mögliche Änderung des Systems der diagnosebezogenen Fallgruppen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Systems der diagnosebezogenen Fallgruppen (sog. Diagnosis Related Groups System – DRGSystem), um dabei unterschiedliche Fix- bzw. Vorhaltekosten abzudecken, und falls nicht, wie will die Bundesregierung die zukünftige Krankenhausfinanzierung unter der Prämisse des Erhalts der wesentlichen bedarfsnotwendigen Krankenhäuser in der Fläche gestalten?