Mögliche Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes bzgl. der Vorschlagslisten für Schöffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche Abschreckungswirkung der Vorschlagslisten für Schöffen, die eine große Zahl an personenbezogenen Daten enthalten und zu jedermanns Einsicht ausliegen, eine Änderung des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes?