Mögliche Änderung des EnWG hinsichtlich der Priorisierung der Gasversorgung im Falle einer Versorgungsnotlage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Überlegungen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass bei der Ausrufung der Notfallstufe Gas private Haushalte nicht mehr prioritär mit Gas versorgt werden, sondern Unternehmen, um die Menschen in Arbeit zu halten, und wenn ja, gibt es bereits Abwägungen, welche Unternehmen primär mit Gas versorgt werden würden?