Mögliche Änderung des § 108 des Telekommunikationsgesetzes zur Förderung bundesweiter Warn- und Informationssysteme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, einen Änderungsentwurf zum § 108 des Telekommunikationsgesetzes angelehnt an den Koalitionsvertrag einzubringen, um die Entwicklung von bundesweiten Warn- und Informationssystemen über neue Kommunikationswege (SMS, E-Mail, App) voranzutreiben sowie um eine zentrale Nummer für SMS-Notrufe beziehungsweise eine Notruf-App einzurichten, damit Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung in einer Notsituation Hilfe anfordern können, und wieviel Zeit wird es nach Einschätzung der Bundesregierung beanspruchen, um die Notruf-Leitstellen im Bundesgebiet mit der aktuellen technischen Ausstattung zu versorgen, um mit dem IP-basierten (IP-Internet-Protokoll) Notrufsystem arbeiten zu können, das auch Gehörlosen eine schnelle Hilfe in Notsituationen ermöglicht?