Mögliche Änderung der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der zuletzt im Jahr 2003 geänderten Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV), auf deren Basis Menschen mit Behinderung, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur dann eine finanzielle Förderung zum behindertengerechten Umbau eines Personenkraftwagens zugestanden wird, wenn dies zur beruflichen Teilhabe bzw. zur beruflichen Qualifikation erforderlich ist, und inwieweit sieht die Bundesregierung diese Regelung im Einklang mit dem im "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung" festgeschriebenen Grundsatz der vollen und wirksamen Teilhabe und der Einbeziehung in die Gesellschaft?