Mögliche Änderung der Finanzierung von Notaufnahmen an Krankenhäusern im Rahmen der Reform der Notfallversorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird im Rahmen der im Eckpunktepapier Reform der Notfallversorgung (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/N/Notfallversorgung/Eckpunkte_Notfallreform_16.01.2024.pdf) dargelegten Pläne – u. a. der Schaffung von Integrierten Notfallzentren (INZ) – der bisherige Betrieb von Notaufnahmen an Krankenhäusern der Basisversorgung weiter finanziert, und wenn ja, wodurch, und wenn nein, warum nicht, bzw. sollen die bisherigen Notaufnahmen im Umkreis von 30 bis 45 Minuten an INZ zusammengeführt werden, und wenn ja, wodurch?