Mögliche Agententätigkeit Edward Snowdens für mehrere Geheimdienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Präsident des deutschen Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz), Dr. Hans-Georg Maaßen, als Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss öffentlich Edward Snowden mit „hoher Plausibilität“ (ZEIT ONLINE vom 10. Juni 2016; BILDplus vom 11. Juni 2016) als russischen Agenten bezeichnete und im Presseinterview „Der Verrat der Geheimdienst-Unterlagen ist ein Versuch, einen Keil zwischen Westeuropa und die USA zu treiben“ (FOCUS vom 16. April 2016), ohne dafür nach eigener Angabe Belege zu haben, wohingegen das Bundesministerium des Innern keinerlei Erkenntnisse hat, dass Edward Snowden je für andere als US-Geheimdienste arbeitete (Regierungspressekonferenz vom 10. Juni 2016; www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk.html), und inwieweit fließt in die Bewertung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein, dass laut dem langjährigen NSA-Vizedirektor Chris Inglis eine intensive Prüfung vieler US-Sicherheitsbehörden weder Beweis noch Indizien erbrachte, dass Edward Snowden je für solche fremden Dienste arbeitete (in Irari Report vom 30. März 2016; www.youtube.com/watch?v=GSevenZOFLI0 [Minute 10:00 bis 12:00])?