Mögliche Abwicklung der mit Staatsgeldern unterstützten NordLB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würde die Einordnung von Landesgeldern aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur Stabilisierung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale – (Nord/LB) (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/ Sachsen-Anhalt-zahlt-offenbar-doch-fuer-NordLB,nordlb394.html) durch die Europäische Kommission nach Auffassung der Bundesregierung als unzulässige staatliche Beihilfe dazu führen, dass die Nord/LB nach europäischem Abwicklungsrecht abgewickelt werden müsste, und mit welchen Institutionen (Behörden, EU-Institutionen, Landesregierungen) und Gläubigern hat die Bundesregierung direkte Gespräche über die Nord/LB geführt?