Mögliche Abstimmung zum CETA-Abkommen im Bundesrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung mit Blick darauf, dass sie beim CETA von einem gemischten Vertrag und einem Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes ausgeht (vgl. www.bundestag.de/blob/399732/30f7efe3a8b6a091f8365c28a47d30bc/a_drs--data.pdf), der Auffassung, dass das CETA auch im Bundesrat abgestimmt werden muss (bitte begründen), und welche der im CETA geregelten Bereiche, die sich in Deutschland in Länderkompetenz befinden, sind hierfür ausschlaggebend?