Mögliche Abberufung des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, auch zur Unterstreichung des im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien angekündigten Paradigmenwechsels in der Migrationspolitik, den bisherigen Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Hans-Eckhard Sommer, der vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer berufen wurde und in Fachkreisen als "harter Hund" bzw. asylrechtlicher Hardliner galt (www.dw.com/de/harter-hund-wird-neuer-bamf-chef/a-44278104), abzuberufen vor dem Hintergrund, dass er die Ausweitung und Intensivierung anlassloser Widerrufsprüfungen im BAMF befürwortete (vgl. Wortprotokoll der 26. Sitzung des Ausschusses des Innern und für Heimat des Deutschen Bundestages vom 5. November 2018) und das BAMF entsprechend als "Widerrufsbehörde" bezeichnete (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/31389), während anlasslose Widerrufsprüfungen laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden sollen, dass es unter seiner Führung kaum noch Anerkennungen beim Kirchenasyl gibt und er dies trotz Kritik rechtfertigte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/14079) und dass er z. B. öffentlich suggerierte, fast zwei Drittel aller Asylsuchenden hätten keine Asylgründe (was nach meiner Auffassung falsch ist, vgl. Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/18498; bitte begründen), und wann ist mit den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Änderungen in Bezug auf das BAMF zu rechnen (z. B. flächendeckende unabhängige Asylverfahrensberatung, Abschaffung anlassloser Widerrufsprüfungen, schnellere Identifizierung vulnerabler Gruppen, Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Asylrechtsprechung)?