Möglich Verpflichtung zur Verwendung gendergerechter Sprache im Geschäftsbereich des BMUV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und seiner untergeordneten Behörden zur Anwendung einer gendergerechten Sprache verpflichtet, und wie behält sich der Arbeitgeber Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung vor?<br /> <br /> Auf welcher Grundlage ist es gerechtfertigt, in ausgeschriebenen Vorhaben des Bundesamtes für Strahlenschutz eine gendergerechte Schreibweise von externen Auftrags- bzw. Forschungsnehmern gemäß dem Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur geschlechtergerechten Sprache zu fordern?