Modifizierung des Antragsverfahrens für das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" und Höhe der bereitgestellten Fördermittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Antragsverfahren für das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen", sowohl für den investiven als auch für den innovativen Strang zu modifizieren, um die Ausschöpfung des Förderprogramms zu verbessern, und wie wird mit dem bisher ungenutzten Budget verfahren? <br /> <br /> Wie hoch waren die zur Verfügung gestellten Fördermittel von Bund und Ländern in den jeweiligen Bundesländern für das Förderprogramm ,,Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" seit der Einführung bis heute (bitte in Gesamtsumme der Jahre nach Bundesländern und den investiven und den innovativen Strang aufschlüsseln), und in welcher Höhe wurden diese bisher ausgeschöpft?