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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-256040

Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung bei den Verhandlungen über die Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta (ECT, engl.: Energy Charter Treaty) sicherstellen, dass der ECT "dazu dienen kann, den europäischen Vorstellungen zur Energiewende auch im Bereich des Investitionsschutzes Geltung zu verschaffen" (siehe Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentinhalt?id=227121) und dies vor dem Hintergrund, dass laut luxemburgischem Energieminister der Großteil der Investitionen, die durch den ECT geschützt würden, solche in fossile Brennstoffe seien, die kumulierten CO2 -Emissionen von ausländischen Investitionen in fossile Brennstoffe, seit dem der ECT in Kraft getreten ist, doppelt so groß wie das EU-CO2 -Budget seien und der ECT darüber hinaus noch 20 Jahre nach einem Austritt, für die bereits getätigten Investitionen, fortgelte (siehe Drahtbericht BRUEEU_2019-09-25_44299 vom 25. September 2019), und wie lautet die Position der Bundesregierung zu den einzelnen oben genannten Kritikpunkten des luxemburgischen Energieministers (bitte jeweils begründen)?<br /> <br /> Wie genau soll sich das Achmea-Urteil nach dem Willen der Bundesregierung bei der Modernisierung des ECT niederschlagen, und wie wird der ECT konkret im Vertragsentwurf zur Aufhebung der bilateralen Intra-EU-Investitionsschutzverträge behandelt?<br />