Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der genaue Inhalt des Vorschlags, den Vertragsparteien Flexibilität bei der Abgrenzung von Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor zu geben, den das Energiechartasekretariat im Rahmen der Verhandlungen über die Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta gemacht hat und der nach meiner Kenntnis aktuell in diesen Verhandlungen diskutiert wird? <br /> <br /> Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind, um den Vorschlag in Kraft treten zu lassen, den das Energiechartasekretariat im Rahmen der Verhandlungen über die Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta gemacht hat, um den Vertragsparteien Flexibilität bei der Abgrenzung von Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor zu geben, falls ja, welche, und müsste er auch von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, also auch vom Deutschen Bundestag, ratifiziert werden? <br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Europäische Kommission ein Gutachten zum Austritt der EU aus dem Vertrag über die Energiecharta und der Neutralisierung der Verfallsklausel für den Fall, dass die Verhandlungen bis zum Sommer 2022 nicht erfolgreich sind, erstellt haben soll?