Modernes Kündigungsschutzrecht und flexible Befristungsregelungen im Interesse der Arbeitsuchenden (G-SIG: 16010560)
Einbringung eines Gesetzentwurfs: Möglichkeit der Befristung ohne sachlichen Grund bis zu vier Jahren, Sperrzeit zur Vermeidung von Kettenarbeitsverträgen, kein allgemeiner Kündigungsschutz in den ersten zwei Beschäftigungsjahren und bei Betrieben bis zu 20 Arbeitnehmern, Streichung des Lebensalters bei der Sozialauswahl, Vertragsoptionsmodell zur möglichen Zahlung von Abfindungen oder Weiterbildungsmaßnahmen statt Kündigungsschutz ohne Sperrfrist beim Arbeitslosengeldbezug, Geltendmachung von Ansprüchen nur innerhalb von drei Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses <p> </p>