Modellversuch für ein Tempolimit auf der Bundesautobahn 2
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche besonderen Gründe der Sicherheit oder Ordnung (vgl. § 45 Absatz 1 der StraßenverkehrsOrdnung – StVO) machen aus Sicht der Bundesregierung einen Modellversuch auf der Bundesautobahn 2 in Niedersachsen notwendig, bei dem ein generelles Tempolimit auf 100 km/h angeordnet werden soll (www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article228571453/Tempolimit-auf-der-A2-Bund-kuendigt-Modellversuch-a n.html)?