Modellrechnungen des BMAS zur Teilrente ab 60
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie lange müsste nach Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Durchschnittsverdienender (Jahrgang 1954), der bis zum 60. Lebensjahr 40 Entgeltpunkte angesammelt hat und über die geltende Rechtslage hinausgehend im Alter von 60 Jahren eine 50-prozentige Teilrente beantragt, in 50-prozentiger Teilzeit auch über die aktuell geltende Regelaltersrente hinausgehend weiterarbeiten, um einen vergleichbaren Bruttorentenanspruch zu erreichen, der aus einer Vollzeittätigkeit bis zur Regelaltersgrenze erzielt hätte werden können, und wie hoch wären die entsprechenden Ausgleichsbeträge (§ 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI), um die aus Abschlägen und Teilzeit verloren gegangenen Entgeltpunkte auszugleichen?</p>