Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG für Menschen mit Behinderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worin begründet sich die nach meiner Kenntnis vorhandene Beschränkung der Dienstleistung des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG auf eine Begleitung von Menschen mit Behinderungen nicht bis zum eigentlichen Sitzplatz im Zug, sondern nur bis zur Einstiegstür des Zuges, und gibt es Bestrebungen, künftig einen Mobilitätsservice für Menschen mit Behinderungen direkt zum Sitzplatz anzubieten??