Mobilfunkwettbewerb nach der Frequenzauktion
Sicherstellung der Chancengleichheit auf dem Mobilfunkmarkt im Zusammenhang mit der Frequenzauktion, Untersuchung durch die Bundesnetzagentur, Einhaltung europarechtlicher Vorgaben, Erfüllung der Versteigerungsbestimmungen für die Versorgung ländlicher Regionen