Mobilfunkabdeckung an den Hauptverkehrswegen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Mobilfunkbetreiber gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17189 nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, bis zum 31. Dezember 2019 eine vollständige Mobilfunkabdeckung an den Hauptverkehrswegen (Autobahnen und ICE-Trassen) zu gewährleisten, und welche Sanktionsmöglichkeiten stehen der Bundesnetzagentur aufgrund der Nichterfüllung darüber hinaus zur Verfügung?