Mitwirkungspflichten in Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen und aufgrund welcher Kriterien wurden seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (BGBl. I 2018 S. 2250) Ausländer im Zuge eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) persönlich zur Mitwirkung nach § 73 Absatz 3a des Asylgesetzes (AsylG) aufgefordert?<br /> <br /> In wie vielen Fällen hat das BAMF Ausländer mit welchen Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten angehalten?