Mitwirkung von Bundeswehrsoldaten an der Durchführung des Kriegseinsatzes der NATO in Libyen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass seit Monaten Bundeswehrsoldaten bei der Durchführung des Kriegseinsatzes der NATO in Libyen eingesetzt werden, z. B. per Dienstreisebefehl an Soldaten des niederrheinischen COAC in Ueden zum NATO-Hauptquartier im italienischen Poggio Renatico, wo diese Soldaten im dortigen multinationalen Gefechtsstand (COAC) an der zentralen Zielauswahl und den Bombardierungsanordnungen in Libyen mitwirken, und – falls dies generell zutrifft – wie rechtfertigt die Bundesregierung – gerade auch angesichts ihrer Enthaltung im UN-Sicherheitsrat zum NATO-Einsatz in Libyen – die notwendige Zustimmung der Leitungsebene des BMVg zu den Genehmigungen bzw. Befehlen für die genannten Dienstreisen durch die Stammeinheiten der eingesetzten Soldaten?