Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat am Prozeß der deutschen Einigung (G-SIG: 11004611)
Bildung eines beratenden Ausschusses aus Bundestag und Bundesrat mit jeweils elf Mitgliedern und alternierendem Vorsitz zur Gewährleistung der parlamentarischen Beteiligung an der deutschen Einigung, gemeinsame Sitzungen mit dem entsprechenden Ausschuß der Volkskammer