Mitwirkung Russlands bei der Aufklärung des Tötungsdelikts an einem Georgier im Berliner Tiergarten im August 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von russischer Seite im Zuge der justiziellen Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin (6. Dezember 2019 und 10. Dezember 2019) an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bezüglich des Tötungsdelikts an einem Georgier im August 2019 im Berliner Tiergarten eine Reaktion (fristgerecht und zureichend), vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Reaktion russischer Stellen bezüglich der "Bemühungen bzw. der Aufforderung der Bundesregierung" und bloßen "Kontaktaufnahmen" deutscher Behörden bezüglich des Tötungsdelikts als "dilatorisch" bezeichnete (Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 10, Plenarprotokoll 19/136) und zum Anlass nahm, erst russische Diplomaten auszuweisen und dann um Rechtshilfe zu bitten (www.tagesschau.de/investigativ/hsb/georgier-mord-101.html), und inwieweit würde die Bundesregierung die Mitwirkung Russlands bei der Aufklärung im Rahmen der Rechtshilfeersuchen ebenfalls als dilatorisch bezeichnen?