Mitwirkung des Standorts Heyrothsberge bei der so genannten Analytischen Task Force
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Mitwirkung des im Rahmen der "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" aufgebauten Standortes Heyrothsberge der Analytischen Task Force (ATF) mit Ablauf des Jahres 2013 eingestellt wird? <br /> <br /> Wurde – für den Fall, dass die Mitwirkung des Standortes Heyrothsberge an der ATF mit Ablauf des Jahres 2013 eingestellt wird – diese Entscheidung auf Betreiben des Bundes oder auf Betreiben des Landes Sachsen-Anhalt getroffen? <br /> <br /> Gibt es – für den Fall, dass die Mitwirkung des Standortes Heyrothsberge an der ATF mit Ablauf des Jahres 2013 eingestellt wird – bereits Entscheidungen, von welchen ATF-Standorten die bisherigen Aufgaben des Standortes Heyrothsberge ab 2014 übernommen werden? <br /> <br /> Verbleiben die Fahrzeuge und das technische Gerät, mit dem der ATF-Standort Heyrothsberge vom Bund ausgestattet wurde, am Standort Heyrothsberge, oder werden sie an andere ATF-Standorte verlegt?