Mitversicherung von in der Türkei lebenden Angehörigen türkischer Arbeitnehmer in Deutschland in der deutschen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die in der Türkei lebenden Angehörigen eines in Deutschland tätigen türkischen Arbeitnehmers aufgrund eines deutsch-türkischen Abkommens aus dem Jahr 1964 automatisch bei dessen deutscher Krankenversicherung mitversichert sind?