Mittelverausgabung durch die Jobcenter für 2023 bzw. 2024 und 2025
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Inanspruchnahme der Mittel der Jobcenter für Aus- und Weiterbildung sowie Eingliederung sowie den Verwaltungskosten sind bis vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 angefallen, und welche Inanspruchnahme wird vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 erwartet (bitte eine getrennte Darstellung der Kosten für Ausbildung, Weiterbildung sowie Verwaltungskosten vornehmen)?<br /> <br /> In welcher Höhe werden die erforderlichen Mittel für die Jobcenter für Aus- und Weiterbildung sowie Eingliederung sowie Verwaltungskosten für die Jahre 2024 und 2025 erwartet (bitte eine getrennte Darstellung der Kosten für Ausbildung, Weiterbildung sowie Verwaltungskosten für jedes Jahr vornehmen)?