Mittelkürzung bei den Bundesprogrammen "Schulverweigerung - 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" sowie vorgesehene Übergangsfinanzierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mittels welcher Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass durch die Kürzung der Mittel der beiden Bundesprogramme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ demnächst nur die Hälfte der dringend förderungsbedürftigen jungen Menschen – d. h. rund 20 000 Jugendliche – ohne Hilfe und Unterstützung bleiben, und wenn sie keine Maßnahmen plant, warum nicht?<br /> <br /> Ist zur Abfederung der Mittelkürzung eine Übergangsfinanzierung vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?