Mittel für die Weiterentwicklung der Inklusion an Schulen in den Finanzhilfen des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind in den 3,5 Mrd. Euro Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen, die mit der Änderung des Grundgesetzes am 1. Juni 2017 durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurden, auch Mittel für die Weiterentwicklung der Inklusion an Schulen als zweckgebundene Mittel, also ausschließlich für den Zweck der Umsetzung der Inklusion zu verwenden, enthalten, und wenn ja, in welcher Höhe?