Mittel für die Materialerhaltung der Bundeswehr im Bundeshaushalt 2023
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Iststand der Titel 553 01, 553 03, 553 04, 553 05, 553 06, 553 07, 553 10 sowie 553 11 in Kapitel 1406 zum 21. April 2023 (bitte titelscharfe Angabe [auf Basis des Bundeshaushalts 2023] des verausgabten Ist i. S. v. bis einschließlich 21. April 2023 verausgabten Mitteln einerseits sowie i. S. d. gebundenen Ist von bis einschließlich 21. April 2023 gebundenen Mitteln – also verausgabte Mittel zuzüglich bis Jahresende bereits gebundener Mittel – andererseits sowie außerdem die für alle Ausgabetitel des Kapitels 1406 des Bundeshaushaltes 2022 summierten Ausgaben zum 21. April 2022), und auf welche verfassungsrechtlich tragfähigen Gründe stützt sich die Bundesregierung, wenn sie die in meiner Mündlichen Frage 47 auf Plenarprotokoll 20/96, S. 11577 (B) präzise erfragten Angaben mit ihrer Antwort "Zahlen zu Ausgaben und Bindungen in der Materialerhaltung […] nicht belastbar aussagekräftig" nicht aufführt, wie es ihrer Antwortpflicht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Frage- und Auskunftsrecht meines Erachtens entspricht?