Mittel für den Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung entschieden, den in der 19. Legislaturperiode mit 1 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt eingestellten Härtefallfonds in der Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, dessen Fondsvolumen im Rahmen einer Länderbeteiligung um den gleichen Betrag ergänzt werden sollte, um die Hälfte zu kürzen und nur mit 500 Millionen in den Bundeshaushalt einzustellen (siehe www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/Meldung_23_Juni_2021.html)?