Mitsprache der Träger von Arbeitsgemeinschaften bei Personalentscheidungen bezüglich der Berufung oder Beurlaubung von Geschäftsführern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bedarf es bei Personalentscheidungen wie beispielsweise der Berufung oder Beurlaubung von Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern einer Arbeitsgemeinschaft (SGB II) des Einvernehmens beider Träger (Bundesagentur für Arbeit und Kommune), oder reicht das Einverständnis eines Trägers?