Mitnutzung der Räumlichkeiten und Gerätschaften geförderter Plankrankenhäuser durch Privatkliniken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen dürfen öffentlich geförderte Plankrankenhäuser ihre Räumlichkeiten und Gerätschaften Privatkliniken zur Mitnutzung zur Verfügung stellen, und welche rechtlichen Folgen hat dies (bitte ausführlich darlegen)?