Mitgliedschaft im Schulverein der Deutschen Schule in Erbil
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern steht die Mitgliedschaft im Schulverein der Deutschen Schule in Erbil nach Kenntnis der Bundesregierung allen Interessierten offen, und wenn dies nicht der Fall ist, wie begründet sich dieser Sonderfall (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5540)?