Mitglieder krimineller Familienclans im aktiven Polizeidienst bzw. in Ausbildung bei der Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann ausgeschlossen werden, dass sich Mitglieder sogenannter krimineller Clanfamilien im aktiven Polizeidienst und/oder in entsprechender Ausbildung innerhalb der Bundespolizei bzw. innerhalb polizeilicher Institutionen im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung befinden? <br /> <br /> Wie wird sichergestellt, dass entsprechende Mitglieder eben nicht die in Frage 18 genannten Stellen unterwandern können (bitte aktive Maßnahmen auflisten)?