Mitglieder der AfD-Partei in der Teilorganisation "Der Flügel"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Mitglieder der Partei Alternative für Deutschland (AfD) rechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz der von ihm angenommenen "Teilorganisation" der AfD "Der Flügel" zu, und nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung zum "Flügel" (bitte sämtliche Kriterien nach absteigender Relevanz aufschlüsseln)?<br /> <br /> Wie viele Mitglieder des Deutschen Bundestages und wie viele Abgeordnete von Landesparlamenten ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz der von ihm angenommenen "Teilorganisation" der AfD "Der Flügel" zu?