Mitgabe von Betäubungsmitteln bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist die Mitgabe von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten aus dem Krankenhaus vor einem Wochenende oder Feiertag im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erlaubt, und inwiefern besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um klarzustellen, dass es sich dabei nicht um einen Straftatbestand handelt?