Mitbestimmung von Patienten bzgl. der Verwendung von Daten in der elektronischen Patientenakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form nimmt die Bundesregierung bei der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen einer elektronischen Patientenakte durch die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH gemäß § 291a Absatz 5c SGB V darauf Einfluss, dass diese elek-tronische Patientenakte in der Hand der Patientinnen und Patienten liegt, also diesen einen autonomen Zugriff auf alle dort über sie vorhandenen Daten gewährt sowie die Möglichkeit, autonom zu bestimmen, wem sie diese Daten zugänglich machen?