Mitarbeit der Rechtsanwaltskanzlei "Nörr, Stiefenhofer, Lutz" am Gesetzentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) des BMJ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich bei dem von in der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 16/13981 vom 28. August 2009 erwähnten Praktikanten der Jahre 2003 und 2004 um den Rechtsanwalt Dr. Carsten Schütz LL. M.?<br /> <br /> Wie sind gegebenenfalls die Aussagen, dass es sich jeweils nur um „zwei kurze Praktika“ handelte, die „dem Rechtsanwalt die Möglichkeit eröffneten, die Arbeitsweise und Struktur des Bundesministeriums der Justiz kennenzulernen ...“ mit einer Veröffentlichung des oben genannten Anwalts in „Der Betrieb“ vom 20. Februar 2004 (Heft 8, S. 419 bis 426) unter dem Titel „Neuerungen im Anfechtungsrecht durch den Referentenentwurf des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)“ in Übereinstimmung zu bringen, in der es heißt: „Dr. Carsten Schütz (Rechtsanwalt in der Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz in Berlin) war in das Bundesministerium der Justiz abgeordnet und hat die hier besprochenen Regelungen des Referentenentwurfs verantwortlich mitgestaltet“?<br /> <br /> Warum war das Bundesministerium der Justiz nicht in der Lage das „UMAG“ allein mit den eigenen hervorragenden Juristen zu formulieren?<br /> <br /> Wäre es nicht besser gewesen, gegebenenfalls für die Erstellung des UMAG externen Rat auf Honorarbasis und damit unabhängig einzukaufen, statt eine Anwaltskanzlei den Mitautor Dr. Carsten Schütz bezahlen zu lassen, die erkennbar als Vertreterin von Unternehmensinteressen gegen Aktionärsinteressen an geeigneten gesetzlichen Regelungen interessiert war (vgl. Manager Magazin 5/2005, S. 140 ff.)?