Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen
Förderung der Corporate Governance in Unternehmen von öffentl. Interesse: Stärkung der Unabhängigkeit, Kontrollrechte u. Expertise der Aufsichtsräte, u.a. durch die Bestellung mind. eines Mitglieds mit umfangreicher Erfahrung im Risikomanagement u. die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses, Erhöhung der Transparenz gegenüber der Hauptversammlung u. den Anlegern, u.a. durch die Verpflichtung des Vorstands zur Verabschiedung eines Compliance Management Systems u. zur Offenlegung der Maßnahmen zur Betrugsprävention, die Konstituierung von Auskunftsrechten der Anteilseigner gegenüber den Abschlussprüfern sowie die Einrichtung von Hinweisgebersystemen, Orientierung der Bezüge der Vorstandsmitglieder am langfristigen u. nachhaltigen Erfolg des Unternehmens