Mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern
Maßnahmen zur Deckung steigender Kosten für lebensnotwendige Grundbedarfe bei gleichzeitig wegfallenden Hilfeleistungen für die Zeit der Corona-Pandemie: Gewährung eines monatlichen Zuschlags auf den Regelsatz in der Grundsicherung nach SGB II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 100 Euro monatlich für Erwachsene, anteilige Erhöhung der Mehrbedarfszuschläge, Gewährung eines monatlichen Zuschlags von 60 Euro für nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche