Mit dem deutsch-spanischen Vertrag über die Kriegsopferversorgung aus dem Jahr 1962 vergleichbare abgeschlossene Verträge nach Ende des Zweiten Weltkrieges
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche mit dem deutsch-spanischen Vertrag über die Kriegsopferversorgung aus dem Jahr 1962 (vgl. Bundestagsdrucksache IV/718) vergleichbaren Verträge, aus denen sich für ehemalige Nazi-Kollaborateure aus anderen Ländern Ansprüche auf Versorgungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben, hat die Bundesregierung nach Ende des Zweiten Weltkriegs abgeschlossen (bitte nach Jahr und Vertragsstaaten aufschlüsseln), und ehemalige Mitglieder welcher Verbände bzw. Freiwilligenverbände können auf Grundlage dieser Verträge Ansprüche auf Versorgungsleistungen geltend machen?