Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen
Grundlegende Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes: Anspruch auf Eingliederungshilfe unabhängig von der Anzahl der Lebensbereiche mit Unterstützungsbedarf und vom aufenthaltsrechtlichen Status; Sicherstellung eines echten Wunsch- und Wahlrechts betr. der Art der Leistung und des Orts der Leistungserbringung; Orientierung der Leistungsansprüche am Grundsatz individueller Bedarfsdeckung (Personenzentrierung, Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben, Gleichrangigkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe u.a.); Verhinderung der Schlechterstellung von Menschen mit Bedarfen sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch der Pflege; Gewährung von Teilhabeleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen; Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen; Zusammenführung der Leistungen zur Teilhabe für behinderte Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe ("Inklusive Lösung")