Missbrauchsanfälligkeit vereinsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 16010826)
Klarstellung der Abgrenzungskriterien zwischen einem nichtwirtschaftlichen Verein (§ 21 BGB) und einem wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB), Stärkung des Gläubigerschutzes <p> </p>