Missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu missbräuchlicher Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (PKHuBerHÄndG) am 1. Januar 2014 – insbesondere im Vergleich zu vorangegangenen Jahren – vor, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung des mit dem PKHuBerHÄndG neu eingeführten Aufhebungstatbestandes des § 124 Absatz 1 Nummer 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch die Gerichte?