Missbräuchliche Ausnutzung der Entlastungsregeln gemäß Strompreisbremse und einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Verdachtsfälle einer möglichen missbräuchlichen Ausnutzung der Entlastungsregeln gemäß dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) hat das Bundeskartellamt nach Kenntnis der Bundesregierung bisher überprüft (bitte differenziert nach dem Ergebnis der Überprüfung darstellen), und wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Verabschiedung der vorgenannten Gesetze an das Bundeskartellamt mit der Bitte um Überprüfung ihrer Benachrichtigungen über Preiserhöhungen für Gas, Strom und Fernwärme gewendet (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/20_12_2022_Energiepreisbremse.html)?