Missbräuchliche Abmahnungen durch den "Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V."
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragene Verein "Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V." (www.verbraucherschutzverein.org/) missbräuchlich abmahnt (Trusted Shops Studie S. 13; https://cdn2.hubspot.net/hubfs/603347/1-TX_B2B/Whithepaper/171123_TX_Abmahnstudie%202017.pdf) und dem BfJ Indizien, die auf künftige missbräuchliche Abmahnungen hindeuten, bereits bekannt waren, bevor der Verein gemäß § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragen wurde? <br /> <br /> Wie viele Beschwerden gab es gegen diesen Verein über missbräuchliches Abmahnverhalten seit seiner Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen beim BfJ, und welche Konsequenzen hat das BfJ daraus gezogen?